AGBs
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Pinguin Industries (nachfolgend "ANBIETER") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunde"). Sie gelten insbesondere – jedoch nicht abschließend – für Verträge über Marketingdienstleistungen, wie z. B. Beratung, Strategie, Konzeption, Kreation, Content-Produktion, Mediaplanung/-einkauf, Social Media, Performance Marketing, SEO/SEA, Marketing-Analytics, Tracking sowie Schulungen/Coachings (zusammen "Dienstleistungen"). 1.2 Der Kunde versichert vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen, Unternehmer zu sein und die Leistungen der Agentur ausschließlich für seine (auch nebengewerbliche) berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit zu nutzen. 1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt ihrer Geltung vorab ausdrücklich zu. Die AGB des ANBIETERS gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. 2. Leistungen des Anbieters 2.1 Der Anbieter erbringt Marketingdienstleistungen, die je nach Leistungspaket, standardisiert und/oder individuell ausgestaltet sein können und multimedial, videobasiert, telefonisch, remote oder vor Ort stattfinden. Maßgeblich ist, soweit nicht abweichend vereinbart, die jeweilige Leistungsbeschreibung im Angebot. 2.2 Über die Erbringung der Dienstleistung hinaus schuldet die Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg(z. B. bestimmte Rankings, Conversions, Umsätze, ROAS oder Leads), sofern nicht ausdrücklich garantiert. 2.3 Im Rahmen des vereinbarten Umfangs steht dem Anbieter die fachliche Ausgestaltung der Leistungen zu (Leistungsbestimmungsrecht). 3. Vertragsschluss 3.1 Die Präsentation von Dienstleistungen auf der Website oder in Werbemitteln stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. 3.2 Der Vertrag kann fernmündlich (insbesondere per Video/Videochat oder Telefon) oder schriftlich (z. B. per E Mail) zustande kommen. Erfolgt der Abschluss fernmündlich, besteht sofern nichts Abweichendes vereinbart wird kein Anspruch des Kunden auf zusätzliche Übersendung einer Vertragsurkunde in Schriftform. 3.3 Bei fernmündlichem Abschluss kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass der ANBIETER das Gespräch und/oder den Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. 3.4 Beim schriftlichen Abschluss (z. B. per E Mail) gilt: Der ANBIETER bestätigt den Eingang der Bestellung durch E Mail. Diese Bestätigung ist noch keine Annahme. Die Annahme erfolgt innerhalb von drei (3) Tagen durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder spätestens durch Leistungsbeginn. 4. Preise und Fälligkeit 4.1 Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Angebot/der Leistungsbeschreibung ausgewiesene Vergütung; fehlt eine solche, gilt die individuell vereinbarte Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (sofern anwendbar). 4.2 Sofern nicht anders vereinbart, leistet der Kunde im Voraus. Die Vergütung wird mit Vertragsschluss sofort fällig. 5. Vertragslaufzeit 5.1 Der Vertrag läuft sofern nicht abweichend geregelt für die im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung angegebene Dauer. 5.2 Ist keine feste Laufzeit vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von einem (1) Monat. Sie verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende gekündigt wird. 5.3 Retainer/Zeitslots. Monatliche Retainer umfassen das vereinbarte Leistungs /Zeitkontingent. Sofern nicht anders geregelt, verfallen nicht genutzte Kontingente am Monatsende. 6. Zahlungsbedingungen 6.1 Die Zahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, per Überweisung auf das vom ANBIETER benannte Konto. Abweichend hiervon können andere Zahlungsarten (z. B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte) und/oder Zahlungsdienste vereinbart werden. Ratenzahlung ist möglich, wenn der ANBIETER zustimmt. 6.2 Schlägt das gewählte Zahlungsmittel fehl etwa mangels Deckung, falscher Bankverbindung oder unberechtigtem Widerspruch gegen die Lastschrift, trägt der Kunde die hierdurch beim Kreditinstitut anfallenden Rücklastschriftgebühren. 7. Verzug 7.1 Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzubehalten. 7.2 Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der ANBIETER den Vertrag außerordentlich kündigen und die Leistungserbringung einstellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei (2) fälligen Raten in Verzug ist. Der ANBIETER kann in diesem Fall als Schadensersatz die Vergütung verlangen, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig geworden wäre; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet. 8. Haftung 8.1 Der ANBIETER haftet unabhängig vom Rechtsgrund nach Maßgabe der Ziff. 8.2 und 8.3. 8.2 Eine unbegrenzte Haftung besteht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des ANBIETERS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie bei Nichteinhaltung einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft und bei Arglist. 8.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der ANBIETER auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 8.4 Spezielle Ausschlüsse. Unbeschadet Ziff. 8.2 und 8.3 haftet der ANBIETER nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Plattform Ausfälle, Änderungen von Algorithmen/Policies, Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden sowie für durch Drittanbieter verursachte Beeinträchtigungen. 9. Datenschutz und Vertraulichkeit 9.1 Der Kunde wird informiert, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses in maschinenlesbarer Form erhebt, verarbeitet und nutzt. Die Verarbeitung erfolgt vertraulich und entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften (DSG/DSGVO soweit anwendbar). 9.2 Beide Parteien behandeln alle im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erlangten Informationen aus dem Bereich der jeweils anderen Partei vertraulich. 9.3 DSG/DSGVO & AVV. Soweit der ANBIETER personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Aufnahme der Verarbeitung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäss Schweizer DSG und – soweit anwendbar – Art. 28 DSGVO inkl. technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) und ggf. Drittland Transfermechanismen. 9.4 Rollenverteilung & Rechtsgrundlagen. Der Kunde ist für das Vorliegen der Rechtsgrundlagen (z. B. Einwilligungen, berechtigtes Interesse) und die Implementierung eines Consent-Managements (CMP) verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich beauftragt. Dies gilt auch für Double Opt In bei Leads/Newslettern. 9.5 Cookies/Tracking. Implementiert der ANBIETER Tracking-Technologien, erfolgt dies nach Weisung des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass etwaig erforderliche Einwilligungen der Endnutzer eingeholt werden und rechtssichere Informationen in der Datenschutzerklärung enthalten sind. 10. Urheberrechte / Nutzungsrechte 10.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung bereitgestellten Inhalte und Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. 10.2 Der Kunde erhält vorbehaltlich vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht in dem vertraglich vorausgesetzten Umfang. Eine Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte über den vertraglichen Zweck hinaus ist untersagt und kann mit einer vom ANBIETER festzusetzenden, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe geahndet werden. 10.3 Der Kunde stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen von Sitzungen erstellt und zeitlich, räumlich sowie inhaltlich unbeschränkt ausgewertet werden dürfen. 10.4 Rechteeinräumung. Vorbehaltlich vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, weltweites und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den vom ANBIETER erstellten Arbeitsergebnissen im vertraglich vorausgesetzten Umfang. Soweit nicht ausdrücklich gestattet, sind Bearbeitung, Weiterlizenzierung und Weitergabe an Dritte ausgeschlossen. 10.5 Open-Files & Quellmaterial. Herausgabe von Offen-/Projektdateien (z. B. editierbare Grafik-/Schnittdateien, Skripte) erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; mangels Vereinbarung verbleiben diese beim ANBIETER. 10.6 Rechtevorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim ANBIETER; Ziff. 10.1/10.2 bleibt unberührt. 10.7 Referenzen & Case Studies. Der ANBIETER ist berechtigt, Name/Logo des Kunden sowie Projektergebnisse in angemessenem Umfang als Referenz zu nennen und Case Studies zu veröffentlichen, sofern dem keine überwiegenden Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder abweichend vereinbart wird. 11. Widerrufsrecht 11.1 Der ANBIETER schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Gibt sich ein Verbraucher beim Vertragsschluss unzutreffend als Unternehmer aus, besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht. 12. Allgemeine Bestimmungen 12.1 Erfüllungsort ist Bottighofen, Schweiz. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte in Weinfelden, Schweiz, zuständig; alternativ kann der ANBIETER die Gerichte am Sitz des Kunden in Anspruch nehmen. 12.2 Es gilt das materielle Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) unter Ausschluss der Kollisionsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. 13. Zusammenarbeit, Leistungsbeschreibung und Freigaben 13.1 Leistungsumfang & Korrekturschleifen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung und ggf. Anlagen. Sofern nicht abweichend vereinbart, sind je Deliverable zwei (2) Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungen gelten als Change Request und werden nach Aufwand gemäß aktueller Ratecard abgerechnet. 13.2 Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge (u. a. zu Ad-Konten, Web-/Analytics-Systemen), Ansprechpartner sowie Feedback vollständig, richtig und fristgerecht bereit. Verzögerungen oder Mehraufwände infolge unzureichender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine angemessen; hierdurch verursachter Mehr- oder Wiederholungsaufwand ist gesondert vergütungspflichtig. 13.3 Freigabeprozess & Handlungsvollmacht des ANBIETERS. Veröffentlichungen (insb. Werbemittel/Ads/Landingpages/Posts) erfolgen grundsätzlich nach schriftlicher Freigabe des Kunden. Erteilt der Kunde dem ANBIETER jedoch ein generelles „Go“ für bestimmte Kanäle, Themenbereiche und/oder Kampagnen, ist der ANBIETER im Rahmen dieses „Go“ berechtigt, Inhalte nach eigenem fachlichen Ermessen im Namen des Kunden zu erstellen, zu bearbeiten, zu planen und zu veröffentlichen, ohne dass es für jeden einzelnen Beitrag einer gesonderten Freigabe bedarf. Die Inhalte haben sich an das vereinbarte Konzept, den Leistungsumfang sowie etwaige Marken- und Kommunikationsrichtlinien des Kunden zu halten. Rechtlich oder reputationskritische Inhalte (insb. rechtliche, politische oder krisenbezogene Themen) bedürfen weiterhin einer gesonderten Freigabe durch den Kunden. Mit Erteilung der Freigabe bzw. des generellen „Go“ bestätigt der Kunde die inhaltliche Richtigkeit und Rechtskonformität der auf dieser Grundlage veröffentlichten Inhalte; die Verantwortung für Inhalte liegt – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung des ANBIETERS – beim Kunden. Der Kunde kann ein erteiltes generelles „Go“ jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen. 13.4 Leistungsbestimmung. Unberührt von Ziff. 2.3 steht dem ANBIETER die konkrete Ausgestaltung der Leistungen im Rahmen des vereinbarten Umfangs zu (Leistungsbestimmungsrecht). 14. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) 14.1 Verfahren. Anpassungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Change Order mit Beschreibung, Aufwandsschätzung, Terminauswirkung und Vergütung. 14.2 Vergütung. Change-Requests werden nach den in der Ratecard genannten Sätzen abgerechnet, sofern nicht ein Pauschalpreis vereinbart wird. 15. Media-Buying, Plattformen und Budgets 15.1 Ad-Konten & Zugänge. Schaltungen erfolgen vorrangig in Kundenkonten. Der Kunde gewährt dem ANBIETER die hierfür erforderlichen Rollen-/Admin-Zugänge und autorisiert das Setzen von Pixeln/Tags/Server Side Tracking. 15.2 Mediabudget & Zahlungsweg. Das Mediabudget wird direkt durch den Kunden an die Plattformen gezahlt. Leistet der ANBIETER im Ausnahmefall vor, erfolgt unverzügliche Weiterberechnung; zusätzlich kann eine Handling-Fee von X % vereinbart werden. 15.3 Plattform-Policies & Sperren. Der ANBIETER beachtet die einschlägigen Plattformrichtlinien nach bestem Wissen, garantiert jedoch keine Zulassung von Werbemitteln. Für Ablehnungen, Sperren, Algorithmus-/Policy-Änderungen und daraus resultierende Einschränkungen wird – vorbehaltlich Ziff. 8 – keine Haftung übernommen. 15.4 KPIs/Erfolg. KPIs (z. B. ROAS, CPL, Leads) sind Planungs- und Steuerungsgrößen und stellen keine Erfolgsgarantie dar (vgl. Ziff. 2.2). 16. Inhalte, Markenrechte und Lizenzen 16.1 Rechte an Kundenmaterial. Der Kunde sichert zu, an allen überlassenen Inhalten (insb. Marken, Logos, Bilder, Videos, Texte, Musik, Schriften, Daten) die erforderlichen Rechte zu besitzen, und stellt den ANBIETER von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung hieran entstehen. 16.2 Stock-Material. Vom ANBIETER eingesetztes Stock-Material wird nach den jeweiligen Lizenzbedingungen genutzt. Weitergabe/Übertragung zusätzlicher Lizenzen an den Kunden erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. 16.3 Influencer-Marketing & Gewinnspiele. Bei Influencer-Zusammenarbeit/Verlosungen sorgt der ANBIETER für eine sachgerechte Kennzeichnung (Werbung/Ad). Der Kunde stellt rechtskonforme Teilnahmebedingungen bereit bzw. beauftragt deren Erstellung ausdrücklich. 17. Betrieb, Web, SEO und Service Levels (falls beauftragt) 17.1 Wartung & Verfügbarkeit. Für laufende Betreuung (z. B. Landingpages, Tracking, Tools) gelten sofern vereinbart SLA Reaktionszeiten: kritisch 8 Std., hoch 24 Std., normal 3 Werktage. Geplante Wartungsfenster werden vorab angemessen angekündigt. 17.2 Abnahme & Kompatibilität. Abnahmen erfolgen in einer Staging Umgebung. Browser-/Device Support richtet sich nach der vereinbarten Kompatibilitätsmatrix. 17.3 Drittsysteme. Änderungen/Updates von Dritt Systemen (CMS, Ad Plattformen, APIs) können Mehraufwände verursachen; diese sind gesondert vergütungspflichtig. 17.4 SEO Hinweis. SEO Leistungen verbessern die Auffindbarkeit, garantieren jedoch keine bestimmten Rankings/Traffic Zuwächse. 18. Subunternehmer, Team und Abwerbeverbot 18.1 Subunternehmer. Der ANBIETER darf qualifizierte Subunternehmer einsetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim ANBIETER. 18.2 Abwerbeverbot. Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter und wesentliche Subunternehmer des ANBIETERS weder unmittelbar noch mittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen für die Dauer des Vertrags und zwölf (12) Monate danach. Bei Verstoß fällt eine angemessene Vertragsstrafe an, deren Höhe der ANBIETER nach billigem Ermessen festsetzt; im Streitfall überprüft das zuständige Gericht die Angemessenheit. 19. Branchen Exklusivität und Interessenkonflikte 19.1 Exklusivität. Eine Branchen /Wettbewerber Exklusivität besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. 19.2 Konflikttransparenz. Der ANBIETER legt etwaige Interessenkonflikte offen und trifft angemessene organisatorische Maßnahmen zur Mandatstrennung (z. B. getrennte Teams, Zugriffsregeln). Stand: 11.11.2025
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